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   OLG München, 17.02.2012 - 6 W 202/12   

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https://dejure.org/2012,24038
OLG München, 17.02.2012 - 6 W 202/12 (https://dejure.org/2012,24038)
OLG München, Entscheidung vom 17.02.2012 - 6 W 202/12 (https://dejure.org/2012,24038)
OLG München, Entscheidung vom 17. Februar 2012 - 6 W 202/12 (https://dejure.org/2012,24038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines Wettbewerbsverstoßes: Voraussetzungen für ein sofortiges Anerkenntnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkenntnis des mit einer einstweiligen Verfügung geltend gemachten Unterlassungsanspruchs bei Beschränkung eines Widerspruchs auf die Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses und der fehlenden Veranlassung zur Klageerhebung i.S. von § 93 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG München I, 20.12.2011 - 1 HKO 19032/11

    Einlegung eines Kostenwiderspruchs gegen eine einstweilige Verfügung i.R.d.

    Auszug aus OLG München, 17.02.2012 - 6 W 202/12
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 20.12.2011 - 1 HKO 19032/11 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts München I vom 20.12.2011 (1 HKO 19032/11) abzuändern und die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I im Kostenpunkt zu Ziffer 2. zu bestätigen sowie der Antragsgegnerin die weiteren Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

  • KG, 17.05.2011 - 5 W 75/11

    Kostenwiderspruch gegen einstweilige Verfügung im Lauterkeitsrecht

    Auszug aus OLG München, 17.02.2012 - 6 W 202/12
    Die Einlegung des Kostenwiderspruchs unterliegt nach allgemeiner Auffassung -von einer hier nicht in Rede stehenden Verwirkung abgesehen -keinen zeitlichen Grenzen (vgl. Berneke aaO Rn. 205 mwN; KG, Beschl. v. 17.5.2011 -5 W 75/11, Tz. 18ff., Juris).
  • OLG Nürnberg, 21.03.2018 - 3 W 531/18

    Streitwertbeschwerde durch obsiegende Partei und Einlegung eines

    Ein Kostenwiderspruch stellt zugleich ein Anerkenntnis der einstweiligen Verfügung dar (KG Berlin, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 5 W 75/11, Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 17. Februar 2012 - 6 W 202/12, Rn. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.04.2013 - 6 W 202/12   

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OLG Brandenburg, 22.04.2013 - 6 W 202/12 (https://dejure.org/2013,20238)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.04.2013 - 6 W 202/12 (https://dejure.org/2013,20238)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. April 2013 - 6 W 202/12 (https://dejure.org/2013,20238)
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